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Betriebliches Gesundheits­management in Südniedersachsen

Viele Krankmeldungen, ein Mitarbeiter, der lange ausfällt, oder die Gewerbeaufsicht fragt nach der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen? Wir helfen Ihnen als Betriebsärzte, die Ursachen zu finden und etwas zu ändern, mit Zahlen, die Sie verstehen.

Krankenstand

Ihr Krankenstand ist zu hoch?

Der Betriebsarzt kennt Ihre Arbeitsplätze und sieht, wo Belastungen zu Ausfällen führen. Daraus entwickeln wir mit Ihnen konkrete Maßnahmen: von der Gefährdungsbeurteilung über das BEM bis zur Anpassung einzelner Arbeitsplätze.

Dabei gilt die ärztliche Schweigepflicht. Gesundheitsdaten einzelner Beschäftigter geben wir nicht an den Arbeitgeber weiter.

Unsere Themen

Wobei wir Sie unterstützen

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Ist ein Mitarbeiter innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen krank, müssen Sie ihm ein Betriebliches Eingliederungsmanagement anbieten (§ 167 SGB IX). Wir helfen Ihnen, das BEM aufzusetzen, und begleiten die einzelnen Fälle als Betriebsarzt.

Psychische Belastungen

Die Gefährdungsbeurteilung muss auch psychische Belastungen erfassen, also Zeitdruck, Arbeitsorganisation oder Konflikte. Wir zeigen Ihnen, wie Sie das erheben, auswerten und Maßnahmen ableiten.

Vereinbarkeit von Beruf und Familie

Familienfreundliche Arbeitsbedingungen halten Fachkräfte im Betrieb. Wir entwickeln mit Ihnen Konzepte und begleiten die Einführung bis zur Umsetzung.

Ablauf

So gehen wir vor

  1. Gespräch

    Sie schildern uns die Lage in Ihrem Betrieb. Wir klären, wo Sie ansetzen sollten.

  2. Bestandsaufnahme

    Wir sehen uns Arbeitsplätze, Abläufe und Zahlen an, natürlich ohne Gesundheitsdaten einzelner Beschäftigter.

  3. Maßnahmen

    Sie bekommen konkrete Vorschläge, verständlich und messbar.

  4. Umsetzung und Kontrolle

    Wir begleiten die Umsetzung und prüfen mit Ihnen, ob die Maßnahmen wirken.

Häufige Fragen

Fragen zum Gesundheitsmanagement

Ist das BEM Pflicht?

Ja, für den Arbeitgeber. Er muss es jedem Beschäftigten anbieten, der innerhalb von zwölf Monaten länger als sechs Wochen arbeitsunfähig war. Für den Beschäftigten ist die Teilnahme freiwillig.

Muss ich psychische Belastungen in der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigen?

Ja. Das Arbeitsschutzgesetz verlangt es ausdrücklich. Gewerbeaufsicht und Berufsgenossenschaft fragen bei Kontrollen danach.

Erfährt der Arbeitgeber Diagnosen seiner Beschäftigten?

Nein. Als Betriebsärzte unterliegen wir der Schweigepflicht. Der Arbeitgeber erfährt nur, was der Beschäftigte ausdrücklich freigibt.

Kontakt

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage

Wir melden uns in der Regel innerhalb von 24 Stunden.

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AdresseWeinbergsweg 3, 37154 Northeim
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