Betriebsärztliche Betreuung
Grundbetreuung und betriebsspezifische Betreuung nach DGUV Vorschrift 2. Wir beraten Sie zu allen Fragen von Gesundheit und Arbeitsschutz, gehen durch Ihren Betrieb und nehmen am Arbeitsschutzausschuss teil.
Sobald Sie Mitarbeiter beschäftigen, brauchen Sie einen Betriebsarzt. Wir übernehmen die arbeitsmedizinische Betreuung Ihres Betriebs, DGUV-konform und in ganz Südniedersachsen, im Umkreis von etwa 100 Kilometern um Northeim. Sie haben einen festen Ansprechpartner, der Ihren Betrieb kennt.
Grundbetreuung und betriebsspezifische Betreuung nach DGUV Vorschrift 2. Wir beraten Sie zu allen Fragen von Gesundheit und Arbeitsschutz, gehen durch Ihren Betrieb und nehmen am Arbeitsschutzausschuss teil.
Pflichtvorsorge, Angebotsvorsorge und Wunschvorsorge für Ihre Beschäftigten, zum Beispiel bei Lärm, Bildschirmarbeit, Gefahrstoffen, Atemschutz oder Nachtarbeit. Sie bekommen die Vorsorgebescheinigung für Ihre Unterlagen.
Wir unterstützen Sie bei der Gefährdungsbeurteilung, auch für psychische Belastungen. So haben Sie etwas in der Hand, wenn die Gewerbeaufsicht oder die Berufsgenossenschaft nachfragt.
Bei hohem Krankenstand, im BEM und bei der Wiedereingliederung beraten wir Sie als Betriebsarzt. Mehr zum Gesundheitsmanagement →
Sie rufen an oder schreiben uns kurz, wie viele Beschäftigte Sie haben (Vollzeit und Teilzeit) und in welcher Branche Sie arbeiten.
Wir schicken Ihnen zeitnah ein Angebot. Kostentransparenz ist uns wichtig: Sie sehen vorher genau, was die Betreuung kostet.
Gern besprechen wir das Angebot persönlich mit Ihnen und klären offene Fragen. Ein ausführliches Erstgespräch führen wir nur, wenn Sie es brauchen.
Sie bestellen uns als Betriebsarzt. Die Bestellung können Sie bei Berufsgenossenschaft und Gewerbeaufsicht vorlegen.
Betriebsbegehungen, Vorsorge, Arbeitsschutzausschuss und Beratung, wenn Sie uns brauchen.
Ab dem ersten Beschäftigten. Das schreiben das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und die DGUV Vorschrift 2 vor. Wie viel Betreuung Sie brauchen, hängt von der Zahl der Beschäftigten und Ihrer Branche ab.
Die Pflichtvorsorge muss der Beschäftigte wahrnehmen, bevor er bestimmte Tätigkeiten ausübt. Die Angebotsvorsorge muss der Arbeitgeber anbieten, der Beschäftigte entscheidet selbst. Die Wunschvorsorge kann jeder Beschäftigte verlangen, wenn er einen Zusammenhang zwischen Arbeit und Gesundheit vermutet.
Nein. Der Betriebsarzt unterliegt der ärztlichen Schweigepflicht. Der Arbeitgeber bekommt nur die Bescheinigung, dass die Vorsorge stattgefunden hat.
Wir betreuen Betriebe in ganz Südniedersachsen und bis in die Region Hannover, etwa im Umkreis von 100 Kilometern um Northeim.
Wir melden uns in der Regel innerhalb von 24 Stunden.
Sie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Turnstile. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Facebook. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Instagram. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von X. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen