Termine nach Vereinbarung05551 / 99 78 330Weinbergsweg 3, 37154 Northeim

Betriebsmedizin für Ihren Betrieb in Südniedersachsen

Sobald Sie Mitarbeiter beschäftigen, brauchen Sie einen Betriebsarzt. Wir übernehmen die arbeitsmedizinische Betreuung Ihres Betriebs, DGUV-konform und in ganz Südniedersachsen, im Umkreis von etwa 100 Kilometern um Northeim. Sie haben einen festen Ansprechpartner, der Ihren Betrieb kennt.

GrundlageASiG und DGUV Vorschrift 2
EinzugsgebietSüdniedersachsen, ca. 100 km um Northeim
AnsprechpartnerFacharzt für Arbeitsmedizin
VorsorgePflicht, Angebot und Wunsch
Für wen

Wann Sie uns brauchen

  • Sie stellen Ihren ersten Mitarbeiter ein.Pflicht ab 1 Beschäftigten
  • Ihr bisheriger Betriebsarzt hört auf oder ist kaum erreichbar.Wechsel
  • Berufsgenossenschaft oder Gewerbeaufsicht fragen nach Ihrem Betriebsarzt.Nachweis
  • Ihre Leute arbeiten mit Lärm, Gefahrstoffen, nachts oder am Bildschirm.Vorsorge
  • Der Krankenstand ist zu hoch und Sie wissen nicht, woran es liegt.Beratung
  • Ein Mitarbeiter kommt nach langer Krankheit zurück.Wiedereingliederung
Leistungen

Was wir für Ihren Betrieb übernehmen

Betriebsärztliche Betreuung

Grundbetreuung und betriebsspezifische Betreuung nach DGUV Vorschrift 2. Wir beraten Sie zu allen Fragen von Gesundheit und Arbeitsschutz, gehen durch Ihren Betrieb und nehmen am Arbeitsschutzausschuss teil.

Arbeitsmedizinische Vorsorge

Pflichtvorsorge, Angebotsvorsorge und Wunschvorsorge für Ihre Beschäftigten, zum Beispiel bei Lärm, Bildschirmarbeit, Gefahrstoffen, Atemschutz oder Nachtarbeit. Sie bekommen die Vorsorgebescheinigung für Ihre Unterlagen.

Gefährdungsbeurteilung

Wir unterstützen Sie bei der Gefährdungsbeurteilung, auch für psychische Belastungen. So haben Sie etwas in der Hand, wenn die Gewerbeaufsicht oder die Berufsgenossenschaft nachfragt.

Ablauf

So starten wir

  1. Anfrage

    Sie rufen an oder schreiben uns kurz, wie viele Beschäftigte Sie haben (Vollzeit und Teilzeit) und in welcher Branche Sie arbeiten.

  2. Angebot

    Wir schicken Ihnen zeitnah ein Angebot. Kostentransparenz ist uns wichtig: Sie sehen vorher genau, was die Betreuung kostet.

  3. Gespräch zum Angebot

    Gern besprechen wir das Angebot persönlich mit Ihnen und klären offene Fragen. Ein ausführliches Erstgespräch führen wir nur, wenn Sie es brauchen.

  4. Vertrag und Bestellung

    Sie bestellen uns als Betriebsarzt. Die Bestellung können Sie bei Berufsgenossenschaft und Gewerbeaufsicht vorlegen.

  5. Laufende Betreuung

    Betriebsbegehungen, Vorsorge, Arbeitsschutzausschuss und Beratung, wenn Sie uns brauchen.

Häufige Fragen

Fragen zum Betriebsarzt

Ab wann braucht mein Betrieb einen Betriebsarzt?

Ab dem ersten Beschäftigten. Das schreiben das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und die DGUV Vorschrift 2 vor. Wie viel Betreuung Sie brauchen, hängt von der Zahl der Beschäftigten und Ihrer Branche ab.

Was ist der Unterschied zwischen Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge?

Die Pflichtvorsorge muss der Beschäftigte wahrnehmen, bevor er bestimmte Tätigkeiten ausübt. Die Angebotsvorsorge muss der Arbeitgeber anbieten, der Beschäftigte entscheidet selbst. Die Wunschvorsorge kann jeder Beschäftigte verlangen, wenn er einen Zusammenhang zwischen Arbeit und Gesundheit vermutet.

Erfährt der Arbeitgeber, was bei der Vorsorge herauskommt?

Nein. Der Betriebsarzt unterliegt der ärztlichen Schweigepflicht. Der Arbeitgeber bekommt nur die Bescheinigung, dass die Vorsorge stattgefunden hat.

Wie weit fahren Sie zu Betrieben?

Wir betreuen Betriebe in ganz Südniedersachsen und bis in die Region Hannover, etwa im Umkreis von 100 Kilometern um Northeim.

Kontakt

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage

Wir melden uns in der Regel innerhalb von 24 Stunden.

Telefon05551 / 99 78 330
AdresseWeinbergsweg 3, 37154 Northeim
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Bitte schreiben Sie hier keine Diagnosen oder Gesundheitsdaten hinein. Details besprechen wir persönlich.
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