Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
Ist ein Mitarbeiter innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen krank, müssen Sie ihm ein Betriebliches Eingliederungsmanagement anbieten (§ 167 SGB IX). Wir helfen Ihnen, das BEM aufzusetzen, und begleiten die einzelnen Fälle als Betriebsarzt.